30. April 2007/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Die GbR: Germanys next Topmodel
Wenn mehrere Personen eine Immobilie erwerben, wird zwischenzeitlich häufig dazu geraten, dies in Gesellschaft bürgerlichen Rechts - auch BGB-Gesellschaft genannt - zu tun. Insbesondere für Immobilien, die im Familienbesitz sind und gehalten werden sollen, hat dies den Charme, dass der Generationenwechsel mit relativ wenig Aufwand möglich ist. Wenn etwa ein Ehepaar eine Immobilie zunächst selbst erwirbt, sie aber in absehbarer Zeit entweder an die gemeinsamen Kinder weitergeben oder die Kinder in die Gesellschaft einbinden will, bietet die GbR Vorteile. Mehr...
8. Januar 2007/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Limited-Anteile im Nachlass - Ein kostenspieliges Risiko für die Erben
Unter manchen Existenzgründern und ihren einschlägigen Beratern erfreut sich die englische Gesellschaftsform Limited besonderer Beliebtheit. Doch wer den vermeintlich strengen Anforderungen einer deutschen GmbH durch die vermeintlich simple Gründung einer Limited ausweichen will, ist vor versteckten Gefahren nicht sicher – besonders wenn es sich um die Erbfolge im Todesfall des Limited-Gründers handelt. Dafür haben die meisten keine Vorsorge getroffen. So unkompliziert der Erwerb einer englischen Limited nach der Werbung vieler Anbieter auch sein soll - ohne ausreichende Nachlassplanung werden den Erben von Limited-Anteilen kostspielige rechtliche Probleme hinterlassen. Zudem droht die Gesellschaft für längere Zeit handlungsunfähig zu werden. Mehr...
17. Dezember 2006/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Unternehmensdaten künftig für jedermann im Internet abrufbar
Am 01.01.2007 tritt das Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft. Die Transparenz von Unternehmensdaten wird damit deutlich verbessert. Wesentliche Informationen über das Unternehmen werden künftig zentral gebündelt für jedermann online abrufbar sein. Mit dem EHUG wird ein vollständig elektronisches Handelsregister und ein neuartiges elektronisches Unternehmensregister eingeführt. Die Notare übermitteln künftig Handelsregisteranmeldungen ausschließlich elektronisch an das Register, so dass die Daten ohne Mehraufwand bei den Gerichten elektronisch zur Verfügung gestellt werden können. Durch das neue Verfahren ist zudem eine erhebliche Beschleunigung der Handelsregistereintragungen zu erwarten, die nach der intensiven Vorbereitung durch den Notar im Handelsregister per Mausklick erfolgen können. Mehr...
15. September 2006/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Erfolgreich selbständig - der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen
Es gibt vielfältige Gründe, ein Unternehmen zu
starten. Die eigene Geschäftsidee verwirklichen, sich beruflich neu
orientieren oder aus der Arbeitslosigkeit entkommen. Welche Motivation auch
den Ausschlag gibt: Jede Existenzgründung muss gründlich vorbereitet sein,
denn eine zündende Geschäftsidee allein reicht nicht aus. Bei den
rechtlichen Fragen rund um die Gründung hilft Ihr Notar.
So ist die Wahl der richtigen Rechtsform, eine der wichtigsten
Voraussetzungen für den Erfolg eines neuen Unternehmens. Doch die Auswahl an
Rechtsformen ist groß, sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen
börsennotierten Aktiengesellschaft. So wichtig wie diese Entscheidung ist,
so schwer ist sie auch zu treffen, denn im Dschungel der verschiedenen
Rechtsformen kennen sich nur wenige aus. Wegweiser bei der Auswahl der
richtigen Rechtsform ist der Notar. Mit seiner Hilfe findet der
Unternehmensgründer das maßgeschneiderte Kleid für seinen künftigen Betrieb.
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24. Mai 2006/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Ein typischer Fall: Hartmut W. machte sich mit einem Bauunternehmen selbständig. Mit Krediten hat er Maschinen finanziert und sofort losgelegt. Die Geschäfte liefen gut, doch nach einem Jahr fiel sein Hauptkunde in die Insolvenz. Die Folge: Hartmut W. wurde zahlungsunfähig. Seine Maschinen wurden unter Wert versteigert und auch sein Einfamilienhaus musste verkauft werden, um die Schulden zurückzuzahlen. „Hätte Hartmut W. sich bereits vor Gründung seines Unternehmens Gedanken über die Rechtsform gemacht, so wäre ihm dies zumindest teilweise erspart geblieben“, merkt Notarassessorin Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern, an. Aus Haftungsgründen wäre für Hartmut W. etwa die Rechtsform einer GmbH sinnvoll gewesen. Mehr...
30. August 2005/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Die englische Rechtsform „Limited“ ist bei Existenzgründern weiterhin in Mode. Kein Wunder: In großformatigen Anzeigen werben spezialisierte Beratungsunternehmen für die von ihnen vertriebene „Billig-GmbH“. Ein fairer Vergleich der Gründungskosten fällt für die Limited jedoch ernüchternd aus: Im Regelfall ist die GmbH günstiger.
„Tschüss Deutschland“: Mit diesen Worten wirbt der „Marktführer“ bei der Gründung von Limiteds für die Flucht in das englische Unternehmensrecht. Die GmbH wird als teuer und bürokratisch dargestellt. Doch auch hier gilt: Deutschland ist besser als sein Ruf. Die Kosten für die Gründung einer GmbH durch einen Alleingesellschafter liegen bei weniger als 400 Euro für die Notargebühren (inkl. Umsatzsteuer) und 100 Euro für die Eintragung in das Handelsregister. Insgesamt betragen die Gründungskosten somit unter 500 Euro. Besondere laufende Kosten fallen nicht an. Dafür erhält der Gründer eine seit vielen Jahrzehnten anerkannte Unternehmensform mit einer vom Notar maßgeschneiderten Satzung sowie volle Rechtssicherheit über die Freistellung von der persönlichen Haftung. Mehr...
01. April 2005/Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Vorsicht bei Existenzgründung mit einer Limited!
Notarkammern warnen vor Risiken im deutschen Rechtsverkehr
Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können ausländische Kapitalgesellschaften ohne jegliche Geschäftstätigkeit in ihrem „Heimatland“ ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen und ausschließlich im Inland tätig sein. Existenzgründer werden durch massive Werbung entsprechender Anbieter dazu angehalten, die vermeintlichen Vorteile ausländischer Kapitalgesellschaften - insbesondere der englischen „Limited“ - gegenüber den deutschen Gesellschaftsformen GmbH und GmbH & Co. KG zu nutzen. Leider bleiben dabei häufig die beachtlichen Risiken und Nachteile einer Verwendung ausländischer Gesellschaftsformen unerwähnt. Existenzgründern sowie kleineren und mittleren Betrieben kann regelmäßig nicht empfohlen werden, ihr Unternehmen als „Limited“ zu betreiben. Mehr..
19. Januar 2005/Landesnotarkammer Bayern
Stiftungs-Boom in Deutschland
Notare beraten bei der individuellen Gestaltung der Stiftungssatzung
Das Vermögen der Deutschen wird derzeit auf ca. acht Billionen Euro geschätzt – diese Zahl hat zwölf Nullen! Während der Staat angesichts leerer Kassen seine Zuwendungen für die klassischen gemeinnützigen Aufgaben kontinuierlich zurückfährt, ist eine immer größer werdende Zahl wohlhabender Menschen bereit, einen Teil ihres Vermögens nachhaltig für das Gemeinwohl einzusetzen. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und in den vergangenen Jahren die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung von Stiftungen deutlich verbessert. Notare beraten bei der sinnvollen Ausgestaltung einer Stiftung. Mehr ...
29. Oktober 2004/ Landesnotarkammer Bayern
Das Informationsportal der Bayerischen Notare für Existenzgründer
Wer sich selbständig macht, nimmt sein Leben rundum selbst in die Hand. Vieles, was früher der Arbeitgeber verwaltete, fällt nun auf Sie selbst zurück. Vieles kommt neu hinzu. Kurz gesagt geht es um "Bürokratie", mit der Sie sich bei Ihrem Start in die Selbständigkeit erstmals auseinandersetzen müssen. Und zukünftig müssen Sie diese im unternehmerischen Alltag reibungslos bewältigen. Mehr...
30. November 2003/Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Ausländische
Gesellschaftsformen kein Ersatz für die GmbH
Eine neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Existenzgründern und Verbrauchern. Der Gerichtshof ordnete an, dass Gesellschaftsformen aller EU-Staaten in der gesamten Europäischen Union als rechtsfähig anerkannt werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat die Gesellschaft ihren Verwaltungssitz hat. Künftig soll eine englische „Limited“ oder eine holländische „bv“ auch dann am deutschen Wirtschafts- und Rechtsverkehr teilnehmen können, wenn sie ausschließlich einen Unternehmenssitz in Deutschland hat. Dies wurde bisher als unzulässig angesehen. Mehr...
11. Februar 2002/Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Mittelstand muss alte Gewohnheiten ablegen
Notarkammern: Bei der Gründung und Gestaltung von Unternehmen spielt zunehmend EU-Recht mit / Notare beraten im Einzelfall und lotsen sicher durch das Regelwerk
Das Projekt ist gigantisch: ein gemeinsamer Markt mit gleichen Regeln für alle. So soll Europa einmal werden. Das Europäische Gesellschaftsrecht übernimmt in diesem Einigungsprozess eine wichtige Funktion. Ziel ist die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für alle EU-Unternehmen durch die Angleichung nationaler Gesellschaftsrechte in den Mitgliedsstaaten. Mehr...
10. Dezember 2001/Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Top-Thema im Mittelstand:
Unternehmensnachfolge
Operation „Chefsessel"
Im Mittelstand werden die Chefsessel neu besetzt: In den nächsten drei Jahren steht in 400.000 Firmen ein Führungswechsel an. Doch zahlreiche Sessel werden auch ein Fall für den Liquidator: Nach Schätzung des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft müssen rund 30.000 Betriebe mit der Schließung rechnen, weil es keinen geeigneten Nachfolger gibt. Dadurch sind – direkt oder indirekt – etwa eine Million Arbeitsplätze gefährdet. Mehr...
28. August 2001/ Bayerischer Notarverein
Neue
Steuervorteile bei der GmbH:
Bundesfinanzhof erkennt Pensionszusage
für nichtehelichen Lebenspartner an"
Mit einem kürzlich veröffentlichten Grundsatzurteil hat
der Bundesfinanzhof neue steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei
Kapitalgesellschaften eröffnet. Das Finanzamt muss nun auch
Pensionszusagen an den nichtehelichen Lebenspartner des
Gesellschafter-Geschäftsführer als betrieblich veranlasst anerkennen.
Damit hat der Bundesfinanzhof den nichtehelichen Lebenspartner im Bereich
der betrieblichen Altersversorgung den Ehegatten praktisch gleichgestellt.
Das Urteil bietet neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH. Darauf hat
der Bayerische Notarverein hingewiesen.
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26. April 2001/Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz
Wenn
die Unternehmensnachfolge Familiensache ist
Notare empfehlen Übertragung zu
Lebzeiten
Persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Vorteile gegenüber Vererbung durch Testament / Über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der lebzeitigen Übertragung beraten die Notare.
In der Wirtschaft vollzieht sich ein Generationswechsel: Im Zeitraum zwischen 1999 und 2004, so lautet eine Hochrechnung des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung, steht in rund 380.000 Betrieben die Nachfolge des Firmenchefs an. In 42,5 Prozent der Fälle ist die Übergabe des Unternehmens an ein Familienmitglied vorgesehen. Mehr...
10. Oktober 2000/ Bayerischer Notarverein
Notare
als Partner des Mittelstandes
Justizminister Weiß: "Erheblicher
Vorteil für Unternehmen"
Bei einer Veranstaltung zum
Thema „Zukunft des Notariats" am Dienstag in München sprach sich
Justizminister Dr. Manfred Weiß für die Erschließung neuer
Aufgabenfelder für Notare aus. Grossen Bedarf sieht der Minister in der
umfassenden Rechtsberatung der kleinen und mittelständischen
Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung. „Der Notar muss sich
den Herausforderungen der Zeit und des modernen Wirtschaftslebens
stellen", appellierte Minister Weiß an Bayerns Notarnachwuchs.
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22. September 2000/ Bayerischer Notarverein
Finanzieller Schaden durch missglückte
Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
Teuer zu stehen kam eine GmbH ein typisches Versäumnis bei der Abberufung
ihres Geschäftsführers: Sie hatte vergessen, auch den zugrunde liegenden Anstellungsvertrag
zu kündigen. Das OLG Köln gab deshalb der Klage des Geschäftsführers auf Gehaltszahlung
statt: Da das Anstellungsverhältnis nicht beendet war, hatte der Geschäftsführer weiter
Lohnanspruch. 300.000 Mark Gehalt musste die Gesellschaft ihm nachbezahlen. Notarielle
Beratung beim Geschäftsführervertrag kann vor solchen Schäden bewahren.
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14. März 2000/ Bayerischer Notarverein
Gefährliche Bürgschaft
Bürgschaften sind mit erheblichen Gefahren
für den Bürgen verbunden. Bei Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde macht sich der
Bürge dieses Risiko oft nicht hinreichend bewusst. Noch hofft er, es werde schon alles
gut gehen. Grundsätzlich ist die Bank nicht verpflichtet, den Bürgen über die
rechtliche Tragweite der Bürgschaft zu belehren. Die Bank muss auch nicht darauf achten,
dass Irrtümer und Zweifel vermieden und unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht
benachteiligt werden. Derartige Belehrungen schreibt das Gesetz lediglich im Rahmen der
notariellen Beurkundung vor (§ 17 Beurkundungsgesetz). Hier schützt der Notar den
Beteiligten davor, eine Erklärung zu unterschreiben, ohne sich deren Risiken vorher
deutlich zu machen. Die Bürgschaftserklärung kann allerdings durch einfache Unterschrift
abgegeben werden. Mehr...
3. Januar 2000/ Bayerischer Notarverein
Geschäftsführer wider Willen
Der Geschäftsführer einer GmbH kann sein Amt
grundsätzlich jederzeit niederlegen. Die Amtsniederlegung ist jedoch
rechtsmißbräuchlich und damit unwirksam, wenn die GmbH keinen weiteren Geschäftsführer
hat, der niederlegende Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter ist und als
solcher keinen neuen Geschäftsführer bestellt.
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3. Januar 2000/ Bayerischer Notarverein
"GbR mbH" am Ende?
Zur Haftungsbeschränkung bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen.
Viele Gesellschaften wollen diese Haftung vermeiden, indem sie als GbR mbH - mit
beschränkter Haftung auftreten. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis jetzt einen
Riegel vorgeschoben. Einfacher und sicherer ist die Wahl einer anderen Gesellschaftsform
wie GmbH, KG oder Partnerschaft.
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4. März 1999/ Bayerischer Notarverein
Beim Notar die passende Rechtsform
Allein im Bereich des Handwerks stehen derzeit ca. 250.000 Betriebe zur Übergabe an,
weil der derzeitige Inhaber sich zur Ruhe setzen will. Hier macht sich der Gang zum Notar
bezahlt, hängt doch für die Familien der Unternehmer und deren Mitarbeiter oft die
wirtschaftliche Existenz von der professionellen Gestaltung der Unternehmensnachfolge ab.
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