24. Mai 2006/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz

Rechtsformen für Existenzgründer - Von Beginn an die Weichen richtig stellen -

Ein typischer Fall: Hartmut W. machte sich mit einem Bauunternehmen selbständig. Mit Krediten hat er Maschinen finanziert und sofort losgelegt. Die Geschäfte liefen gut, doch nach einem Jahr fiel sein Hauptkunde in die Insolvenz. Die Folge: Hartmut W. wurde zahlungsunfähig. Seine Maschinen wurden unter Wert versteigert und auch sein Einfamilienhaus musste verkauft werden, um die Schulden zurückzuzahlen. „Hätte Hartmut W. sich bereits vor Gründung seines Unternehmens Gedanken über die Rechtsform gemacht, so wäre ihm dies zumindest teilweise erspart geblieben“, merkt Notarassessorin Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern, an. Aus Haftungsgründen wäre für Hartmut W. etwa die Rechtsform einer GmbH sinnvoll gewesen.

Eine gute Geschäftsidee allein reicht nicht aus.
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist mindestens genauso wichtig für den Erfolg eines Unternehmens. „In der Praxis lässt sich beobachten, dass viele Unternehmer scheitern, weil sie die falsche Rechtsform für ihr Unternehmen wählen“, warnt Lichtenwimmer. Hier helfe die Beratung durch den unabhängigen und unparteiischen Notar.

Doch wie findet man die richtige Rechtsform?
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß – sie reicht vom Einzelkaufmann bis hin zur großen börsennotierten AG. „Ein Patentrezept für die Wahl der richtigen Rechtsform gibt es nicht. “, erläutert   Lichtenwimmer. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform komme es auf viele Faktoren an. So seien unter anderem der Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, der Kapitalbedarf, das Risikopotential, die Haftungsfrage und die steuerlichen Folgen zu beachten.

Einzelkaufmann
Die weitaus meisten Existenzgründer führen - wie Hartmut W.- ihr Unternehmen als Kaufmann selbst. Von Kleinstbetrieben abgesehen, muss der Inhaber hierzu nur sich und den Namen des Unternehmens (Firma) in das Handelsregister eintragen lassen. Zu bedenken ist die Kehrseite der einfachen Struktur - der Einzelkaufmann haftet stets persönlich und unbeschränkt. Im Extremfall kann das Privatvermögen durch die Schulden des Unternehmens aufgezehrt werden.

GbR, OHG, KG
Soll eine Unternehmensgründung durch mehrere erfolgen, so kann dies im Rahmen einer Personengesellschaft erfolgen. Hier stellt das Gesetz neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) zur Verfügung. Für die Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen wie auch die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Die persönliche Haftung ist bei der KG für die Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt.

Kapitalgesellschaft
Eine Alternative zur Personengesellschaft, aber auch zur Tätigkeit als Einzelkaufmann ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft, also einer GmbH oder einer AG. Kennzeichnend für diese ist die Ausstattung mit einem Haftkapital, auf dessen Verlust sich das unternehmerische Risiko im Grundsatz beschränkt. Je nach Gesellschaftsform ist ein Betrag von 25.000 € (GmbH) bzw. 50.000 € (AG) notwendig. „Dieses Geld ist nicht verloren, sondern stellt das Startkapital dar, mit dem die Gesellschaft arbeiten darf“, erklärt Lichtenwimmer. Beteiligen sich mehrere an der Gründung, so kann es ausreichen, wenn zunächst die Hälfte dieser Beträge bereitgestellt wird.

Limited
In jüngerer Zeit greifen Existenzgründer vermehrt zur englischen Rechtsform „Limited“. Kein Wunder: In großformatigen Anzeigen werben spezialisierte Beratungsunternehmen für die von ihnen vertriebene „Billig-GmbH“. „Leider bleiben dabei meist die Risiken und Nachteile einer Verwendung ausländischer Gesellschaftsformen unerwähnt. Existenzgründern sowie kleineren und mittleren Betrieben, die überwiegend im Inland tätig sind, kann regelmäßig nicht empfohlen werden, ihr Unternehmen als „Limited“ zu betreiben“, warnt Lichtenwimmer.

Unabhängig von der Rechtsform  - für die Eintragung in das Handelsregister ist es stets erforderlich, einen Notar hinzuziehen. „Dieser sorgt nicht nur für die rasche Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister“, betont Lichtenwimmer, „sondern berät auch über Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen und hilft, die für das jeweilige Unternehmen passende Rechtsform zu finden.“