15. September 2006/ Rheinische Notarkammer, Landesnotarkammer Bayern, Hamburgische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Pfalz
Erfolgreich selbständig - der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen
Es gibt vielfältige Gründe, ein Unternehmen zu
starten. Die eigene Geschäftsidee verwirklichen, sich beruflich neu
orientieren oder aus der Arbeitslosigkeit entkommen. Welche Motivation auch
den Ausschlag gibt: Jede Existenzgründung muss gründlich vorbereitet sein,
denn eine zündende Geschäftsidee allein reicht nicht aus. Bei den
rechtlichen Fragen rund um die Gründung hilft Ihr Notar.
So ist die Wahl der richtigen Rechtsform, eine der wichtigsten
Voraussetzungen für den Erfolg eines neuen Unternehmens. Doch die Auswahl an
Rechtsformen ist groß, sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen
börsennotierten Aktiengesellschaft. So wichtig wie diese Entscheidung ist,
so schwer ist sie auch zu treffen, denn im Dschungel der verschiedenen
Rechtsformen kennen sich nur wenige aus. Wegweiser bei der Auswahl der
richtigen Rechtsform ist der Notar. Mit seiner Hilfe findet der
Unternehmensgründer das maßgeschneiderte Kleid für seinen künftigen Betrieb.
Unabhängig von der Rechtsform - jedes Unternehmen hat einen besonderen Namen, die sog. Firma, zu führen, unter dem es am Rechtsverkehr teilnimmt. „Die Firma kann den Namen des Inhabers verwenden, auf den Unternehmensgegenstand hinweisen oder auch eine Phantasiebezeichnung sein“, erläutert Notarassessorin Andrea Lichtenwimmer von der Landesnotarkammer Bayern. Es ist also nicht unbedingt erkennbar, wer das Unternehmen betreibt, wohl aber, welche Rechtsformen es hat. Die Firma muss sich auch hinreichend deutlich von anderen Firmen unterscheiden. Der Notar berät in diesem Zusammenhang über die zulässige Firmenverwendung, bestehende Eintragungspflicht sowie– im Falle eines Kleinstbetriebes – über Vor- und Nachteile einer freiwilligen Eintragung ins Handelsregister.
Ferner ist zu klären, ob das Unternehmen überhaupt ohne Genehmigung betrieben werden darf. Trotz bestehender Gewerbefreiheit ist für viele Tätigkeiten, wie etwa den Betrieb einer Gaststätte oder einer Baugesellschaft, eine staatliche Genehmigung erforderlich. Der Notar weist rechtzeitig auf Genehmigungserfordernisse hin und verweist an die zuständigen Institutionen und Behörden, damit diese Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden.
Den Abschluss der Gründung eines Unternehmens bildet die Eintragung ins Handelsregister. Das Handelsregister ermöglicht es, den am Geschäftsleben beteiligten Personen bestimmte Informationen über die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen einzuholen und schützt so vor Irrtümern. So ergibt sich aus dem Handelsregister etwa, welche Personen für ein bestimmtes Unternehmen handeln dürfen. Auf die Richtigkeit dieser Angaben können sich die Geschäftspartner verlassen. Sobald bestimmte, für den Rechtsverkehr bedeutsame Verhältnisse sich ändern, müssen diese in das Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister muss stets durch den Notar erfolgen. Der Notar berät dabei umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.
Existenzgründer sind vor allem an einem zügigen und problemlosen Gründungsvorgang interessiert. Eine deutliche Verkürzung der Eintragungszeiten bringt die Einführung des elektronischen Handelsregisterverkehrs mit sich. Der Notar übermittelt die Daten dem Gericht nunmehr elektronisch, so dass sie einfach und schnell in das Handelsregister übernommen werden können. „Eine Eintragung in das Handelsregister wird dann innerhalb von wenigen Stunden erfolgen können“, berichtet Notarassessorin Lichtenwimmer. Der Testbetrieb zwischen Notaren und Registergerichten ist in allen Bundesländern mittlerweile erfolgreich gestartet. Notare und Registergerichte sind damit Vorreiter bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland. Ab Januar 2007 soll der elektronische Rechtsverkehr bundesweit eingeführt werden.
„Die Notare sind damit die zentrale Anlaufstelle für Existenzgründer“, erläutert Notarassessorin Lichtenwimmer. Der Notar betreue die Unternehmensgründung am besten von der ersten Stunde an und stehe den Unternehmensgründern auch bei dem weiteren Weg des Unternehmens mit Rat und Tat zur Seite.